Wir machen Arbeit und Leistung sicher

Sicherheit ist uns besonders wichtig. Die unserer Kunden wie die
unserer Mitarbeiter. Schließlich machen gesunde Mitarbeiter ein
gesundes Unternehmen aus. Mehr als ein guter Grund für uns,
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit als feste
Bestandteile unserer innovativ geplanten Arbeit konsequent in
unsere Betriebsorganisation zu integrieren. Schließlich ist eine
gute Organisation die beste Garantie für eine funktionierende
Gefahrenvermeidung und große Motivation unserer Mitarbeiter.
Arbeit mit Sicherheit
Fachmännische Arbeit geht niemals gesundheitliche Risiken ein.
Darum stellen wir bei jeder Arbeit den Schutz der Beschäftigten vor
der Ausführung sicher und erfüllen dabei selbstverständlich alle
gesetzlichen Verpflichtungen laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes.
Sowohl die technischen als auch die organisatorischen und
persönlichen Voraussetzungen der Arbeit werden dabei von uns
berücksichtigt - und zwar nach der Maßnahmenhierarchie, die früher
in drei Ebenen (T.O.P.) unterschieden wurde und aktuell aus fünf
Stufen besteht:
1. Vermeidung der
Gefahr
(frühere Hierarchieebene "T" - Technische Maßnahmen)
2. Trennung von Mensch und
Gefahr
(frühere Hierarchieebene "T" - Technische Maßnahmen)
3. Organisatorische Maßnahmen
wie Zugangskontrollen
(frühere Hierarchieebene "O" - Organisatorische Maßnahmen)
4. Persönliche Schutzausrüstung
wie Sicherheitsschuhe, Hautschutz, Schutzhandschuhe, Staubmasken,
Handschuhe usw.
(frühere Hierarchieebene "P" - Persönliche Maßnahmen)
5. Arbeitsunterweisungen,
Themenorientierte Schulungen
(frühere Hierarchieebene "P" - Persönliche Maßnahmen)
Für sichere Leistungen ...
... sind Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche
Vorschriften und Regeln, die Betriebssicherheitsverordnung (BSV),
das Arbeitssicherheits-, Betriebsverfassungs- und
Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Gefahrstoff-, Strahlenschutz-
und Störfallverordnung wie auch das Jugendarbeitsschutz- und das
Ordnungswidrigkeitsgesetz Grundlagen unserer Arbeit.
Wir helfen Ihnen ...
... bei der Betriebsarztbetreuung wie bei der Zusammenarbeit mit
den Berufsgenossenschaften, Landesämtern für Arbeits- und
Gesundheitsschutz, installieren einen Arbeitsschutzausschuss nach §
11 (AsiG), erstellen Betriebsanweisungen für unterschiedliche
Arbeitsmittel (auch mehrsprachig), schulen Mitarbeiter auf der
Grundlage von Betriebsanweisungen, statten mit Feuerlöschern und
Erste-Hilfe-Ausrüstungen aus.
Unsere Sicherheitsingenieure ...
... und Fachkräfte für Arbeitssicherheit arbeiten dabei eng mit
Ihren betriebseigenen Sicherheitsbeauftragten zusammen. Vor allem
bei der Beschaffung und sicherheitstechnischen Überprüfung von
technischen Arbeitsmitteln, der Einführung von Arbeitsverfahren und
Arbeitsstoffen, der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
der Gestaltung des Arbeitsablaufs und bei der
sicherheitstechnischen Überprüfung der Betriebsanlagen vor der
Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren vor ihrer Einführung nach § 6
Arbeitssicherheitsgesetz.
Darüber hinaus sind wir Ihr Ansprechpartner für:
Gewässerschutz
Umweltmanagement
Abfall §§ 54/55 KvW-/AbfG
Arbeiten in kontaminierten Bereichen (z.B.
Brandschadenbeseitigung)
SCC-Schulungen und Arbeiten durch unser Kompetenzzentrum
Strahlenschutzverordnungen
Absicherungen von Straßenbaustellen (z.B. bei
Grünpflegearbeiten)
(ZTV - SA 97)
Belehrungen nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 Infektionsschutzgesetz
Wir bieten komplette Lösungen für jeden Bedarf, ...
... die zur Optimierung von Arbeitsabläufen und zu
Kostensenkungen führen. Flexibel und jederzeit einsatzbereit, 365
Tage im Jahr, rund um die Uhr, zuverlässig und speziell angepasst
an Ihre Bedürfnisse.